Wann ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerrechtlich sinnvoll? © Alexander Raths – Fotolia
Verkauf einer geerbten Immobilie: Sie möchten Ihr geerbtes Haus verkaufen und suchen einen Immobilienmakler? © Alexander Raths – Fotolia

Haus geerbt: Was ist bei Verkauf zu beachten?

Erbschaftssteuer – Wann ist der Verkauf eines geerbten Hauses steuerrechtlich sinnvoll?

Sie möchten Ihre geerbte Wohnung, Ihr geerbtes Haus oder ein Ihnen hinterlassenes Grundstück schnell verkaufen und suchen einen guten Immobilienmakler?

Für neue Eigentümer kommt bei der Erbschaft einer Immobilie aufgrund Erbauseinandersetzungen oder Spekulationssteuer oft nur ein Wohnungs- oder Hausverkauf in Frage. Steuerliche Regelungen und allgemeine Besonderheiten im Immobilienverkauf von Nachlässen, sowie Kosten- und Zeitaufwand stellen dabei die Kernpunkte dar. Unsere Haus- und Wohnungsmakler informieren Sie über Fragen, die auf Sie zukommen, wenn Sie ein geerbtes Haus mit uns verkaufen.

 Erbschaftssteuer, Freibeträge und Steuersätze © CG – Fotolia
Der Verkauf des geerbten Hauses lohnt sich, wenn keine oder nur geringe Steuern abgeführt werden müssen. Im Fall einer Erbengemeinschaft kann durch ein Hausverkauf der Nachlass je nach Erbanteil gerecht aufgeteilt werden. © CG – Fotolia
Wird eine Immobilie alleine oder gemeinschaftlich geerbt (Erbengemeinschaft so früh wie möglich auflösen!), muss sich über den Immobilienverkauf verständigt werden. Ein guter Immobilienmakler vermittelt Erb- und Nachlassimmobilien gezielt und effizient zum bestmöglichen Preis.

Wenn Sie Ihre geerbte Wohnung oder Ihr geerbtes Haus verkaufen, wird zunächst der Wert der vererbten Immobilie ermittelt. Für den Verkehrswert von Nachlass Immobilien sind die Lage, die Größe, der Zustand und Stil des Hauses sowie das Grundstück die wichtigsten Kennzahlen.

Hausverkauf als Erbengemeinschaft

Erben mehrere Personen eine Immobilie gemeinschaftlich, müssen diese sich gemeinsam über die Verwendung des Hauses verständigen. Die Aufteilung des Erbes birgt natürlich auch Gefahren. Die Erbengemeinschaft sollte sich, nachweislich als beste Entscheidung um unnötige Konflikte zu vermeiden, auf den Verkauf des Hauses, der Wohnung oder des Grundstücks einigen. Der Erlös kann nach notarieller Beurkundung und Zahlung des Kaufpreises anschließend gerecht aufgeteilt werden.

Ein guter Makler verkauft geerbte Immobilien, Häuser und Wohnungen für Eigentümer kostenlos.